Generell ist in allen Ordinationen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wir bitten Sie darum, dass Sie einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen und diesen auch beim Betreten der Ordination anziehen. Sollten Sie von einem anderen Arzt ein sogenanntes Masken-Attest haben, würden wir Sie bitten, dies bei der telefonischen Terminvereinbarung zu erwähnen. Wir haben für diesen Fall eine gesonderte Vorgehensweise, die wir telefonisch mit Ihnen gerne besprechen.

In letzter Zeit kommt es zu gehäuften Anfragen bezüglich Ausstellung eines Masken-Attestes. Masken-Atteste bzw. Ausnahmegenehmigung von Mund-Nasen-Schutz haben in Ordinationen keine Gültigkeit, da hier eine besonders empfindliche Gruppe an Menschen anwesend ist, und diese besonders geschützt werden muss. Die Ausstellung eines Attestes ist aus lungentechnischer Sicht nur für sehr schwer lungenerkrankte Patienten, mit einer erheblich eingeschränkten Lungenfunktion, möglich. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben, um Ihnen eine unnötige Anfrage zu ersparen.